Das Wuppertaler Schulpräventionsprogramm wurde im Jahr 2023 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Wuppertal und dem Polizeipräsidium Wuppertal ins Leben gerufen. Seitdem stößt das Programm auf stetig wachsende Resonanz.
Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufen, die unmittelbar vor dem Eintritt der Strafmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres stehen.
Im Rahmen der Veranstaltungen, die in den Schulen stattfinden, wird den Jugendlichen erläutert, welche Konsequenzen die Strafmündigkeit hat und welchen praktischen Strafbarkeitsrisiken sie im Alltag begegnen können.
Die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie ein Strafverfahren abläuft und worin der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht besteht. In diesem Zusammenhang wird auch vermittelt, was den Rechtsstaat ausmacht und welche Bedeutung die Gewaltenteilung hat.
Anhand konkreter Fallbeispiele zum „Abziehen“, zur „Taschenkontrolle“, zur Weiterleitung intimer Lichtbildaufnahmen von Ex-Partnern sowie zur Versendung lustig gemeinter, tatsächlich jedoch als Kinderpornographie zu klassifizierender Fotos über WhatsApp wird gemeinsam erarbeitet, wann die Grenze zu strafbarem Verhalten überschritten ist.
Anschließend gehen die Referenten – ein/e Jugendrichter/in, ein/e Jugendstaatsanwalt oder Staatsanwältin und ein Polizist oder eine Polizistin – auf ausgewählte Ermittlungsbefugnisse ein, etwa die Wohnungsdurchsuchung, die Sicherstellung möglicher Beweismittel einschließlich Smartphones und Spielekonsolen sowie die Untersuchungshaft. Die jugendgerechte Darstellung der juristischen Grundlagen versetzt die Jugendlichen an verschiedenen Stellen zwar in Erstaunen, hilft ihnen zugleich aber dabei, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden besser zu verstehen.
Falls Sie als Schulleitung Interesse an einer Teilnahme am Schulpräventionsprogramm haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter Schulpraeventionsprogramm@lg-wuppertal.nrw.de.
Abgerundet wird das Programm durch die Möglichkeit eine Gerichtsverhandlung im Gericht zu besuchen.
Hierfür bitten wir um vorherige Terminabsprache über Gerichtsbesuche von Schulklassen
