Das Schulpräventionsprojekt ist im Jahr 2023 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Wuppertal und dem Polizeipräsidium Wuppertal begründet worden. 

Die Zielgruppe sind jüngere Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar vor der Schwelle zur Strafmündigkeit mit Eintritt des 14. Lebensjahrs stehen. 

Den Schülerinnen und Schülern soll im Rahmen der Veranstaltungen, die in den Schulen stattfinden, erläutert werden, welche Konsequenzen die Strafmündigkeit hat und welchen praktischen Strafbarkeitsrisiken sie täglich begegnen. Zudem soll über die Folgen von Straftaten und den Ablauf eines Strafverfahrens aufgeklärt werden. 

Bei der letzten durchgeführten Veranstaltung wurden Schülerinnen und Schüler anhand konkreter Fallbeispiele zum „Abziehen“, der „Taschenkontrolle“, der Weiterleitung intimer Lichtbildaufnahmen von Ex-Freundinnen oder -Freunden oder der Versendung lustig gemeinter, tatsächlich jedoch als Kinderpornographie zu klassifizierender Fotos über WhatsApp darüber informiert, wann die Grenze zu strafbarem Verhalten überschritten ist. Anschließend gingen die Referenten, ein Jugendrichter, eine Jugendstaatsanwältin und zwei Polizeibeamte, auf ausgewählte Ermittlungsbefugnisse wie die Wohnungsdurchsuchung, Sicherstellung möglicher Beweismittel (einschließlich Smartphones und Spielekonsolen) und die Untersuchungshaft ein. Die jugendgerechte Darstellung der juristischen Grundlagen versetzte die Jugendlichen an verschiedenen Stellen zwar in Erstaunen, half ihnen jedoch zugleich dabei, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden besser zu verstehen.

 Falls Sie als Schulleiterin oder Schulleiter Interesse an der Teilnahme am Schulpräventionsprogramm haben sollten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.