Die Rechtsprechung, die "Dritte Gewalt" neben Gesetzgebung (Legislative) und Verwaltung (Exekutive), wird durch Richterinnen und Richter ausgeübt. Gemäß Artikel 97 des Grundgesetzes sind die Richterinnen und Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Die Landgerichte sind im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Rechtsprechung in Zivilsachen - mit Ausnahme arbeitsgerichtlicher Verfahren - und für Strafsachen zuständig (§§ 59 folgende Gerichtsverfassungsgesetz). Die Verteilung erfolgt nach einem Geschäftsverteilungsplan, der jeweils für ein Geschäftsjahr von dem Präsidium, einem Selbstverwaltungsorgan der Richterinnen und Richter, beschlossen wird.
Es ist möglich, dass der Geschäftsverteilungsplan im Laufe des Jahres durch Beschlüsse des Präsidiums abgeändert wird.
Diese Änderungsbeschlüsse werden hier ebenfalls veröffentlicht. Sie können zudem auf der Verwaltungsabteilung des Landgerichts Wuppertal eingesehen werden.
Maßgeblich ist der in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.
Informationen zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan und zu den richterlichen Geschäftsverteilungsplänen der Vorjahre erhalten Sie ebenfalls über die Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung des Landgerichts Wuppertal.