Das Referendariat
Die Ausbildung zu einem Volljuristen sieht gemäß § 1 Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen nach erfolgreichem Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität den zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) vor, der mit der zweiten Staatsprüfung abschließt.
Das Referendariat im Bezirk des Landgerichts Wuppertal
Das Landgericht Wuppertal ist umfassend in die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf einbezogen. Derzeit werden in unserem Landgerichtsbezirk etwa 200 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ausgebildet.
Information zur Einstellung
Die Einstellung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren erfolgt für den Landgerichtsbezirk Wuppertal durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf, an den auch die Bewerbung zu richten ist. Derzeit werden Referendarinnen und Referendare bei dem Landgericht Wuppertal zum 1. Januar, 1. März, 1. Mai, 1. August und 1. November eingestellt.
Die Kontaktdaten des Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf lauten:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
Telefon: +49 211 4971 0
Referendarabteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Referendarabteilung des Landgerichts Wuppertal
Die Organisation des juristischen Vorbereitungsdienstes im Bezirk des Landgerichts Wuppertal obliegt der hiesigen Referendarabteilung.