
Wichtiger Hinweis
Gemäß eines Erlasses des Justizministeriums werden die nicht mehr benötigten Konten der umzuwandelnden Gerichtskassen bei der Deutschen Bundesbank zum 27. Februar 2017 gekündigt. Für die Gerichtskassen, deren Bezeichnung sich ferner zum 1. Januar 2017 geändert hat, lauten ab diesem Stichtag die Angaben zu Empfänger und Bankverbindung wie folgt:
Amtsgericht Wuppertal – Zahlstelle –
Postbank Köln
IBAN: DE40 3701 0050 0011 4065 02
BIC: PBNKDEFF
Überweisungen auf die gekündigten Bundesbankkonten werden nicht weitergeleitet, sondern dem Auftraggeberkonto wieder gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Überweisungen auf das nachstehende Konto
a) das Landgericht Wuppertal zu bezeichnen ist und
b) die gerichtliche Geschäftsnummer (Aktenzeichen) angegeben werden muss.
Da die Zahlungen von der Zahlstelle Amtsgericht Wuppertal entgegengenommen werden, ist eine Zuordnung zu dem entsprechenden Verfahren sonst leider nicht möglich.
Konto:
Amtsgericht Wuppertal - Zahlstelle -
Postbank Köln
IBAN: DE40 3701 0050 0011 4065 02
BIC: PBNKDEFF