Seit dem 01.01.2013 besteht auch bei dem Landgericht Wuppertal die Möglichkeit einer Mediation im sogenannten Güterichterverfahren gemäß Paragraph 278 Absatz 5 Zivilprozessordnung neue Fassung. Dabei handelt es sich um eine Güteverhandlung, die zwar Teil des gerichtlichen Verfahrens ist, aber nicht durch den streitentscheidenden Richter, sondern durch einen speziell ausgebildeten Güterichter durchgeführt wird.
Die Mediation im Güterichterverfahren zielt auf eine selbstbestimmte, individuelle, zukunftsorientierte und einvernehmliche Lösungsfindung und ist hierdurch eine sinnvolle Ergänzung zu den herkömmlichen prozessualen Möglichkeiten. Sie eignet sich insbesondere bei Konflikten, in denen die Parteien aufgrund persönlicher Verflechtungen oder geschäftlicher Beziehungen Berührungspunkte haben, die über den konkreten Rechtsstreit hinausgehen. Die Mediation im Güterichterverfahren wird von erfahrenen Richterinnen und Richtern durchgeführt, die durch eine Ausbildung zum Mediator speziell in Vermittlungstechniken geschult sind. Die Mediationsgespräche werden im Rahmen eines nichtöffentlichen Termins geführt.