Alle Sitzungen des Landgerichts Wuppertal können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Dies folgt aus § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, wonach Gerichtsverhandlungen einschließlich der Urteilsverkündungen öffentlich sind. Hiervon ausgenommen sind nichtöffentliche Gerichtsverfahren, insbesondere Strafverfahren gegen Jugendliche. Ob es sich um eine öffentliche oder nichtöffentliche Verhandlung handelt, können Sie der Informationstafel im Foyer des Justizzentrums entnehmen.

Der Eintritt in den Saal ist ab dem Aufruf der Sache gestattet. Bei jedem Einzug der Kammer in den Sitzungssaal und zu Urteilsverkündungen haben sich alle Anwesenden zu erheben. Es wird darum gebeten, Mobiltelefone lautlos zu stellen oder in den Flugmodus zu versetzen.

Während der Gerichtsverhandlung kann die Öffentlichkeit für Teile der Verhandlungen ausgeschlossen werden. Für diese Zeit und während Unterbrechungen der Sitzung ist der Aufenthalt im Sitzungssaal nicht gestattet. Entsprechenden Anordnungen des oder der Vorsitzenden ist Folge zu leisten.

Audio- und Lichtbildaufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung sind unzulässig. Das bedeutet, dass Sie während einer Gerichtsverhandlung weder das gesprochene Wort aufnehmen noch fotografieren oder Videoaufnahmen anfertigen dürfen.