Als Leiterin des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz und als Koordinatorin für den Opferschutz bei den Justizbehörden Wuppertal heiße ich Sie herzlich willkommen auf dieser Homepage. Hier möchte ich Ihnen gerne einige Informationen zu unserer Entstehungsgeschichte und zu den vielfältigen heutigen Aufgaben des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz geben:
Den ambulanten Sozialen Dienst der Justiz gibt es seit dem Jahr 2008, die einzelnen unter diesem „Dach“ vereinigten Fachbereiche schon wesentlich länger.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Strafgesetz die Möglichkeit geschaffen eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Der Grundgedanke, dass Menschen aus ihren Fehlern lernen und sich verändern können, Sie aber dabei Unterstützung benötigen, führte Anfang der 50er Jahre zu der Einführung des Rechtsinstitutes Bewährungshilfe.
In den 70er Jahren wurde dann die bis dahin existierende Polizeiaufsicht durch die Führungsaufsicht abgelöst und gesetzlich verankert.
1975 wurde die Gerichtshilfe für Erwachsene in die Strafprozessordnung aufgenommen und ebenfalls bei der Justiz angesiedelt. Auf freiwilliger Basis werden hier Menschen, die eine Straftat begangen haben, nach Auftrag durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft beraten.
Wir wollen aber auch Opfern von Straftaten helfen, denn Opfer einer Straftat kann jede und jeder werden.
Daher bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen seit dem Jahr 2017 Psychosoziale Prozessbegleitung und seit mehr als 20 Jahren Zeugenbetreuung an, um Opfer von Straftaten zu begleiten.
Die Mitarbeitenden des ambulanten Sozialen Dienstes haben alle ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik abgeschlossen und verfügen vielfach über zusätzliche Qualifikationen.
Zusätzlich zu unseren gesetzlichen Aufgaben haben wir vom ambulanten Sozialen Dienst der Justiz in Wuppertal für bestimmte Zielgruppen, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben Angebote geschaffen, die helfen sollen Rückfälligkeit zu vermeiden.
Für jugendliche und heranwachsende Menschen, die vom Gericht zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt wurden und einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, bieten wir eine intensive Einzelberatung ergänzt durch verschieden Gruppen an: Wuppertaler ambulante intensive Betreuung WAIB -Projekt X
Menschen, die eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verübt haben können wir, neben der Betreuung im Rahmen der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht auch im Rahmen der Kriminalpräventiven Beratung oder einer besonderen Kriminalpräventiven Motivationsgruppe für Sexualstraftäter -KrimS Angebote machen, die helfen sollen, zukünftige Straftaten zu vermeiden.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an mich oder meinen Vertreter Herrn Jädke wenden
Barbara Breithaupt Tel.: 0202/ 87 05 78- 22
Dirk Jädke Tel.: 0202/ 87 05 34
Zentrale Tel: 0202/ 87 05 78 – 0
asd.wuppertal@lg-wuppertal.nrw.de
Bewährungshilfe:
Das Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen und die Menschen, die straffällig geworden sind der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Auch nach Haftverbüßung kann ein Teil der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Durch Beratung und Betreuung sollen die Menschen befähigt werden, ihr Leben in eigener Verantwortung, straffrei zu gestalten.
Gleichzeitig überwachen Bewährungshelferinnen und -helfer die Erfüllung von Auflagen und Weisungen der Gerichte.
Führungsaufsicht:
Im Fachbereich Führungsaufsicht werden Verurteilte nach der Entlassung aus einer vollverbüßten Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel betreut, um einen Rückfall in die Straffälligkeit möglichst zu vermeiden. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Hierfür arbeiten die Fachkräfte des aSD eng mit dem aufsichtführenden Gericht und anderen Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden zusammen und liefern eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Verlauf der Führungsaufsicht.
Gerichtshilfe:
Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die oft im Vorfeld einer möglichen strafrechtlichen Hauptverhandlung gewünschte Gewinnung von Erkenntnissen über die persönlichen Verhältnisse und die soziale Situation von Beschuldigten, aber auch von Opfern einer Straftat. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft, vom Strafgericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle in Auftrag gegeben, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten auf verbesserter Tatsachengrundlage vorzubereiten.
Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch. Auch vermittelt sie gemeinnützige Arbeit, wenn diese durch Gericht oder Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist oder wenn durch die gemeinnützige Arbeit Geldstrafen getilgt werden sollen.
Zeugenbetreuung:
Die Justizbehörden Wuppertal bieten eine Zeugenbetreuung für alle geladenen Zeuginnen und Zeugen an, unabhängig davon, ob diese selbst Opfer einer Straftat geworden sind. Mit der Ladung zur Aussage erhalten Zeuginnen und Zeuginnen ein Informationsschreiben zur Zeugenbetreuung (hier vielleicht einfügen)
Zeugen, können am Verhandlungstag durch geschulte Fachkräfte des Sozialen Dienstes unterstützt werden. Die Zeugen können sich vor ihrer Aussage in einem freundlich eingerichteten Zimmer im Gerichtsgebäude aufhalten und so eine Begegnung mit anderen Prozessbeteiligten außerhalb des Gerichtssaals vermeiden. Die Zeugenbetreuer stehen den Zeugen zur Seite und begleiten diese auf Wunsch zum und in den Sitzungssaal. Für Kinder ist ein separater Raum, der nach kindlichen Anforderungen gestaltet ist, vorhanden.
Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin melden, damit eine Begleitung wirklich sichergestellt werden kann
Wenden Sie sich an:
Frau Petra Spieckermann Tel: 0202/ 498 6108
Petra.spieckermann@lg-wuppertal.nrw.de
oder unsere Zentrale: Tel: 0202/ 87 05 78- 0
Psychosoziale Prozessbegleitung:
Niemand ist darauf vorbereitet Opfer einer Straftat zu werden. Sollten Sie betroffen sein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Diese Begleitung umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren und soll helfen alle möglichen Belastungen in Bezug auf das Strafverfahren zu bewältigen. (Verlinkung zu Justiz online)
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen können Sie sich gerne an unsere Psychosozialen Prozessbegleiterinnen wenden
Frau Petra Spieckermann Tel: 0202/ 498 6108
oder Petra.spieckermann@lg-wuppertal.nrw.de
Frau Kathrin Cordes Tel: 02
oder Kathrin.Cordes@lg-wuppertal.nrw.de
Frau Sarah Adamus Tel: 0202/ 87 05 78 – 21