Zeugenbetreuung
Zeugen, die durch einen Prozess emotional oder psychisch besonders belastet sind, z. B. Tatopfer, Kinder oder Jugendliche, können am Terminstag durch die Sozialpädagogin Spieckermann unterstützt werden. Die Zeugen können sich in einem freundlich eingerichteten Zimmer aufhalten. Die Zeugenbetreuerin steht den Zeugen zur Seite und begleitet diese auf Wusch zum Sitzungssaal. Für Kinder ist eine Spielecke vorhanden.

Vielleicht haben Sie Fragen oder benötigen Informationen und Unterstützung. Die Zeugenbetreuung bietet Ihnen kostenlos und in angenehmer Atmosphäre Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Zeugin oder Zeuge, zum Verfahrensablauf, zur Anreise und Orientierung im Gebäude, zur Zeugenentschädigung, zu weiteren Unterstützungsangeboten, Unterstützung und Begleitung, wenn Sie als Opfer einer Straftat besonders belastet sind, Nutzung des geschützten Aufenthaltsraumes für Zeugen in Gewaltschutz- und Strafverfahren, Begleitung und Betreuung während der Zeugenaussage, Besichtigung eines Gerichtssaals im Vorfeld, Betreuung geladener Kinder in Familienverfahren, Betreuung der Kinder von Zeugen für die Dauer der Aussage.

Wenn Sie die Zeugenbetreuung nutzen möchten, zögern Sie nicht und wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Sozialpädagogin Frau Spieckermann, damit sie zuverlässig Zeit für Sie hat.

Frau Diplom-Sozialpädagogin Petra Spieckermann erreichen Sie wie folgt:

telefonisch montags bis freitags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0202 498 4170 (Zimmer A 70 im Altbau des Justizzentrums) oder mobil unter 0171 9713905

E-Mail: zeugenbetreuung@lg-wuppertal.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Psychosoziale Prozessbegleitung

Was bieten die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter an?
1. Informationen über den Ablauf und die Aufgaben der beteiligten Personen im Strafverfahren
2. Begleitung zu den Vernehmungen
3. Betreuung während der Wartezeiten bei der Polizei und bei Gericht sowie vorherige Besichtigung des Gerichtssaals
4. Hilfe bei der Bewältigung von Ängsten und Belastungen, die mit dem Strafverfahren verbunden sind
5. Unterstützung bei der Suche nach weitergehenden Hilfen und Beratungsmöglichkeiten

Aber: Psychosoziale Prozessbegleitung bietet keine rechtliche Beratung und juristische Vertretung.

Wann und wie kann ich psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

Das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung hat jedes Opfer einer Straftat. Die Begleitung umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren vor, während und nach der Hauptverhandlung. Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter dürfen bei Vernehmungen des Opfers (auch bei der Polizei) und während der Hauptverhandlung anwesend sein.

In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiters. Die Kosten trägt dann die Staatskasse. Dazu müssen Sie beziehungsweise Ihr Rechtsbeistand einen formlosen Antrag bei dem zuständigen Gericht stellen.

Eine Beiordnung kommt insbesondere in Betracht für minderjährige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten und sonstige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten, wenn sie ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind.

E-Mail: PsychPB@lg-wuppertal.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Weitere Informationen und die Ansprechpartner für die psychosoziale Prozessbegleitung finden Sie auf den Seiten des ambulanten sozialen Dienstes.

Das Merkblatt für Opfer einer Straftat externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab sowie weitere Informationen finden Sie auf der Opferschutzseite externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen.