Landgericht Wuppertal

Startseite | Übersicht | Impressum |

Historie


Die Ursprünge

Die geschichtlichen Ursprünge des Gerichtsstandorts Wuppertal reichen weit zurück.

Als am 1. Oktober 1555 im Herzogtum Jülich-Berg die Jülich-Bergische Rechtsordnung eingeführt wurde, wurde Elberfeld erstmals historisch belegt Gerichtsstandort. Im Jahre 1708 wurde in Elberfeld, das schon im Jahre 1610 die Stadtrechte verliehen bekommen hatte, ein Stadtgericht errichtet. Dieses Stadtgericht hatte fast hundert Jahre Bestand, bis das Herzogtum Berg durch den Frieden von Preßburg an Frankreich fiel. Unter dem von Napoleon eingesetzten Großherzog Joachim Murat wurde im Jahre 1810 das französische Recht eingeführt und ein Jahr später die Gerichtsverfassung neu geordnet.

Für kleinere zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten wurden in Elberfeld und Barmen Friedensgerichte errichtet. Für die übrigen Zivil- und Strafsachen war das Tribunal erster Instanz in Düsseldorf zuständig, das auch über Berufungen gegen die Urteile der Friedensgerichte zu entscheiden hatte.

 

Die Gründung des Landgerichts Wuppertal

Auf dem Wiener Kongress im Jahre 1815 wurde das Großherzogtum Berg dem Königreich Preußen zugesprochen. Die preußische Regierung ließ in den Teilen der Rheinprovinz, die zuvor von Frankreich regiert worden waren, das weitaus fortschrittlichere französische Recht in Kraft und übernahm dort mit kleineren Modifikationen die französische Gerichtsverfassung. So gab es im Jahre 1821 in den Kreisen Elberfeld, Solingen und Lennep 11 Friedensgerichte. Das für diese Kreise zuständige Tribunal erster Instanz verblieb in Düsseldorf und wurde im Jahre 1820 in "Landgericht" umbenannt. Allein für kaufmännische Streitigkeiten wurde in Elberfeld ein Handelsgericht eingerichtet.

Die Elberfelder Bürger konnten sich mit dieser Entscheidung, in Elberfeld kein Landgericht zu errichten, nicht abfinden. Denn in der Kutsche dauerte die Reise nach Düsseldorf mehrere Stunden und war sehr kostenträchtig. Lange Zeit wurde jedoch in Berlin die Forderung der Elberfelder Bürgerschaft nach einem eigenen Landgericht nicht gehört.

Dass der preußische König Friedrich Wilhelm III. am 12. Mai 1834 schließlich doch die Errichtung eines Landgerichts in Elberfeld für die Kreise Elberfeld, Lennep und Solingen bewilligte, war das Verdienst des Elberfelder Oberbürgermeisters Johann Rütger Brüning. Er hatte mit den Regierungsstellen in Berlin über 2 Monate lang persönlich und beharrlich nach dem Motto verhandelt: "Ich reise erst wieder nach Elberfeld zurück, wenn das Landgericht bewilligt ist."

 

Der Beginn der heutigen Gerichtsverfassung

Nachdem im Jahre 1871 das Deutsche Reich gegründet worden war, wurde die Gerichtsorganisation in Deutschland durch das am 1. Oktober 1879 in Kraft getretene Gerichtsverfassungsgesetz neu geordnet und vereinheitlicht. An die Stelle der Friedensgerichte traten die Amtsgerichte, die weiterhin für Zivilstreitigkeiten bis zu einem gewissen Streitwert und die Aburteilung leichterer Straftaten zuständig blieben.

Im Bezirk des Landgerichts Elberfeld gab es 11 Amtsgerichte: Elberfeld, Barmen, Langenberg, Velbert, Mettmann, Solingen, Ohligs, Remscheid, Lennep, Ronsdorf und Wermelskirchen. Die Handelsgerichte wurden abgeschafft. Anstelle der Handelsgerichte in Elberfeld und Barmen wurden am Landgericht Elberfeld zwei Kammern für Handelssachen gebildet. Im Übrigen gab es damals am Landgericht Elberfeld je zwei Zivil- und Strafkammern sowie ein Schwurgericht. Nur das Schwurgericht, das mit drei Berufsrichtern und zwölf Geschworenen besetzt war, hatte die Strafgewalt für die Verhängung der Todesstrafe und einer Zuchthausstrafe von mehr als fünf Jahren.

Das Landgericht Elberfeld gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, bis es 1906 dem Bezirk des damals neu gegründeten Oberlandesgerichts Düsseldorf zugeordnet wurde.

Schließlich wurde als zentrales Revisionsgericht das Reichsgericht in Leipzig gebildet. Dieser durch das Gerichtsverfassungsgesetz geschaffene dreistufige Gerichtsaufbau, mit den Amtsgerichten und Landgerichten als Eingangsgerichten sowie den Oberlandesgerichten als Mittelinstanz und einem zentralen Revisionsgericht (heute: Bundesgerichtshof), besteht in seiner Struktur bis heute fort. Im Detail hat es allerdings viele Änderungen gegeben. So wurde z.B. im Jahre 1977 das Schwurgericht als Geschworenengericht abgeschafft und durch eine Schwurgerichtskammer mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen ersetzt.


Aus dem Landgericht Elberfeld wird das Landgericht Wuppertal

Wegen der stark gewachsenen Bevölkerung und der weit fortgeschrittenen Verstädterung wurde im Jahre 1929 das Bergische Land neu gegliedert. Die Stadtkreise Elberfeld und Barmen sowie die Städte Ronsdorf, Cronenberg und Vohwinkel wurden zusammengelegt. Die neue Großstadt erhielt ein Jahr später den Namen "Wuppertal". Seitdem führt auch das Landgericht diesen Namen.

Im übrigen Bezirk des Landgerichts wurden zwei weitere Großstädte gebildet. Aus den Städten Solingen, Wald, Höhscheid, Gräfrath und Ohligs entstand die Großstadt Solingen. Durch die Eingemeindung der Städte Lennep und Lüttringhausen wurde auch aus Remscheid eine Großstadt. In der Gerichtsbarkeit kam ebenfalls ein Konzentrationsprozess in Gang. Im Jahre 1932 wurde das Amtsgericht Ronsdorf aufgelöst. Später wurden dann die Amtsgerichte Barmen und Elberfeld zum Amtsgericht Wuppertal zusammengefasst.

Das Landgericht im Nationalsozialismus

Wenige Tage nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann die NSDAP ihren Kampf gegen Kommunisten, Sozialisten und Gewerkschaftler, der nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 auch in Wuppertal eine erste große Verhaftungswelle auslöste. Zwischen Januar und April 1935 wurden in Wuppertal etwa 1.200 Personen inhaftiert, vor allem Arbeiter und "kleine" Handwerker. Am 8. Januar 1936 begann in Wuppertal ein Prozess gegen 80 Angeklagte und am 3. Februar 1936 ein Verfahren gegen 101 Angeklagte. Es folgten weitere Prozesse. Bis 1937 wurden in den sogenannten "Wuppertaler Gewerkschaftsprozessen" insgesamt 628 Menschen wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Verfahren wurden nicht von Wuppertaler Richtern, sondern vor dem 1. Senat des Volksgerichtshofes und Strafsenaten des Oberlandesgerichts Hamm durchgeführt, die für "politische Straftaten" zuständig waren und zu diesem Zweck nach Wuppertal gekommen waren.

In Wuppertal-Beyenburg wurde am 5. Juli 1933 in einem leerstehenden Fabrikgebäude das Konzentrationslager "Kemna" eingerichtet, in dem bis Januar 1934 fast 5000 "Schutzhäftlinge" gefangen gehalten und gequält wurden. In der Öffentlichkeit wurden die Zustände in dem Lager nach und nach bekannt und Staatsanwalt Winckler leitete für die Staatsanwaltschaft Wuppertal ein Ermittlungsverfahren ein. Der Staatsanwalt wurde strafversetzt und das Ermittlungsverfahren durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 20. Februar 1936 niedergeschlagen.

Die Vorgänge im Lager "Kemna" wurden erst nach dem Krieg geahndet: Im Februar 1948 hatten sich – in dem ersten Strafverfahren eines deutschen Gerichtes wegen NS-Gewaltverbrechen - dreißig ehemalige SA-Männer der Wachmannschaft des Lagers "Kemna" vor dem Schwurgericht des Landgerichts Wuppertal zu verantworten. Anklagevertreter im "Kemna-Verfahren" war wiederum Staatsanwalt Winkler. Im Mai 1948 verurteilte das Schwurgericht einen Angeklagten zum Tode und siebzehn Angeklagte zu langjährigen Zuchthausstrafen. Die Todesstrafe wurde später in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt.

Während der NS-Herrschaft wurde die Justizhoheit der Länder schrittweise aufgehoben und auf das Reich übertragen. In Wuppertal wurde bei dem Amtsgericht ein Erbgesundheitsgericht und 1942 bei dem Landgericht ein Sondergericht eingerichtet. Das Sondergericht verhängte in der Zeit zwischen 1942 und 1945 23 Todesurteile, von denen 19 vollstreckt wurden.

Bereits im März 1933 war der Ruf nach Verdrängung von jüdischen Juristen aus der Justiz laut geworden. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte wurden aufgefordert, jüdischen Richtern nahe zu legen, sich beurlauben zu lassen. Falls diese sich weigerten, sollten die Richter am Betreten des Gerichtsgebäudes gehindert werden. Mit dem Gesetz vom 7. April 1933 "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wurden bis 1935 im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf insgesamt zehn Richter entlassen.

Die meisten Richter und Beamten waren zwischenzeitlich in die NSDAP eingetreten. Nur der Wuppertaler Jurist Martin Gauger   weigerte sich, als Rechtsassessor den Treueeid auf Adolf Hitler zu leisten. Er wurde entlassen, später verhaftet, in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert und schließlich in der "Euthanasie"-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein umgebracht.

Hingegen erwies sich der von 1922 bis 1945 amtierende Landgerichtspräsident Karl Eduard Kleinschmidt als linientreu. So versuchte er im März 1934 in einer Rede vor der Evangelischen Akademie in Wuppertal das NS-Strafrecht mit christlichen Lehren und Werten in Einklang zu bringen: Es sei Gottes Gebot, "die Rasse rein und gesund zu halten".

Nachdem im April 1945 amerikanische Truppen in Wuppertal einmarschiert waren, wurde der Dienstbetrieb am Landgericht Wuppertal bis Oktober 1945 zunächst eingestellt. Dann wurde das Landgericht mit acht Richtern wieder eröffnet.

Zur Erinnerung an die "Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse"   wurde im Mai 1995 ein von der Künstlerin Ulle Hees gestaltetes Mahnmal eingeweiht. Es stand zunächst neben dem im Jahr 2002 abgerissenen Justizhochhaus und wurde im Jahre 2005 auf dem Platz vor dem Neubau des Justizzentrums aufgestellt. Im Eingangsbereich des Landgerichtsaltbaus erinnert ferner das von Falko Schmidt gestaltete Haupttreppenfenster an die Menschen, denen durch die NS-Justiz Unrecht geschah. Es soll den Richterinnen und Richtern zugleich Mahnung sein, das Recht zu verteidigen.


Die Einwohnerzahl des Landgerichtsbezirks verändert sich


Die wirtschaftliche Entfaltung des bergischen Landes im Zuge der Industrialisierung spiegelte sich auch in der Bevölkerungsentwicklung des Landgerichtsbezirks wider. Als das Landgericht Elberfeld im Jahre 1834 gegründet wurde, lebten in seinem Gerichtsbezirk 173.831 Menschen. Im Jahre 1864, 30 Jahre später, hatte sich die Bevölkerung fast verdoppelt, und es lebten bereits 293.432 Menschen im Landgerichtsbezirk.

Drei Jahrzehnte später, bis zum Jahre 1900, hatte sich die Anzahl der Gerichtseingesessenen erneut auf 633.149 verdoppelt. Bis 1933 hatte sich dann die Einwohnerzahl auf fast 800.000 gesteigert. Während 1981 noch 956.173 Menschen im Gerichtsbezirk lebten, ist die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2004 auf 903.127 gesunken. Seither sinkt die Einwohnerzahl kontinuierlich weiter.


Der Arbeitsanfall des Landgerichts nahm mit der steigenden Bevölkerungszahl deutlich zu. Das richterliche Personal wurde nach und nach verstärkt. Im Jahre 1834 waren 10 Richter am Landgericht tätig. Im Jahre 1890 arbeiteten trotz einer Verdreifachung der Gerichtseingesessen am Landgericht erst 14 Richter. In den Jahren 1901 bis 1906 wurden dann bei dem Landgericht vier neue Zivilkammern eingerichtet. 1934 war das Landgericht mit 43 Richtern besetzt.

Im Zuge der Neugliederung der Kreise und Gemeinden 1975 wurde auch die Gerichtsorganisation gestrafft. Mit der Eingemeindung von Neviges und Langenberg in die Stadt Velbert wurde das Amtsgericht Langenberg geschlossen. Auch das Amtsgericht Remscheid-Lennep wurde aufgegeben, nachdem Hückeswagen und Radevormwald zum Bezirk des Amtsgerichts Wipperfürth kamen. Schließlich wurde im Jahre 1980 das Amtsgericht Wermelskirchen zum Landgerichtsbezirk Köln gezogen.

Heute arbeiten am Landgericht Wuppertal ca. 60 Richterinnen und Richter. An den Amtsgerichten des Bezirks sind ca. 100 Richterinnen und Richter tätig.

Prozesse vor dem Landgericht Wuppertal

Mehrere Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal, zumeist Strafverfahren, sorgten in den vergangenen Jahrzehnten auch über das Bergische Land hinaus für ein erhebliches Medieninteresse und machten bundesweit Schlagzeilen.

Jürgen Bartsch
Im November 1965 hatte sich der 20-jährige Metzgergeselle Jürgen Bartsch aus Langenberg vor dem Landgericht Wuppertal wegen vierfachen Mordes und versuchten Mordes zu verantworten.

Er hatte seit 1962 vier Jungen auf Kirmesplätzen angesprochen und sie in einen verlassenen Stollen in Langenberg gelockt. Dort hatte er sich an ihnen vergangen und sie auf grausame Weise umgebracht. Die Leichen hatte er in dem Stollen versteckt. Ein fünftes Opfer, das Jürgen Bartsch im Mai 1966 auf der Kirmes in Velbert angesprochen und wie zuvor in den Stollen gelockt hatte, konnte entkommen. Die Jugendkammer des Landgerichts wendete auf den zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten Erwachsenenstrafrecht an und hielt ihn für voll schuldfähig. Jürgen Bartsch wurde am 15. Dezember 1967 zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt.

Nachdem der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten das Urteil aufgehoben hatte, wurde er 1971 - unter Anwendung von Jugendstrafrecht – zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einer Anstalt angeordnet. Während des Strafvollzuges beantragte Bartsch seine Kastrierung. Bei dem Eingriff am 3. Mai 1976 im Landeskrankenhaus Eickelborn starb er an Herzversagen.

Gottfried Weise
Von Oktober 1986 bis Januar 1988 hatte sich ein ehemaliger Aufseher des Konzentrationslager Auschwitz, der im März 1921 geborene Gottfried Weise, wegen Mordes vor dem Landgericht Wuppertal zu verantworten.

Der Angeklagte, der 1940 freiwillig in die Waffen-SS eingetreten war, war im Mai 1944 in das Konzentrationslager Auschwitz als Amtsgruppenchef kommandiert worden und hatte in der Gefangeneneigentums- und Effektenlagerverwaltung weibliche und männliche Sortierkommandos zu beaufsichtigen. Er war unter den Häftlingen besonders gefürchtet und hatte den Ruf eines unberechenbaren und gewalttätigen SS-Aufsehers.
Im Juni/Juli 1944 hatte er einen Häftling, der nach einer kurzen Pause nicht sofort zum Dienst angetreten war, und zwei weitere Gefangene, die sich in einem mit Kleidung beladenen Eisenbahnwaggon versteckt hatten, mit Kopfschüssen getötet. Im Spätsommer 1944 hatte er außerdem einem etwa 6- bis 10-jährigen Jungen, der gerade erst mit einem Eisenbahntransport in das Lager deportiert
worden war, drei leere Konservendosen auf Kopf und Schultern gesetzt. Nachdem er die Dosen von dem Körper des Kindes geschossen hatte, tötete er den Jungen aus kurzer Entfernung mit einem Schuss in dessen Gesicht. Einem Mädchen, etwa 17 oder 18 Jahre alt, hatte er ebenfalls mehrfach Konservendosen von ihrem Kopf geschossen und sie dann durch einen gezielten Kopfschuss getötet. Weitere dem Angeklagten vorgeworfene Taten konnten nicht sicher festgestellt werden.
Er wurde durch Urteil externer Link, öffnet neues Browserfenster am 28. Januar 1988 wegen fünffachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.


Michaela Roeder
1989 hatte sich die Krankenschwester Michaela Roeder in einem Aufsehen erregenden Prozess wegen Totschlags, versuchten Totschlags und fahrlässiger Tötung auf Verlangen vor dem Schwurgericht des Landgerichts Wuppertal zu verantworten.
Die Krankenschwester, die im Kollegenkreis auch "Todesengel" genannt wurde, hatte in mindestens 8 Fällen in den Jahren 1985 und 1986 Krankenhauspatienten durch die überhöhte Gabe von Clonidin und Kaliumchlorid getötet, um sie – wie sie glaubte - vor sinnlosen Operationen und Leiden zu bewahren. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt.

Absturz der Wuppertaler Schwebebahn
Tragisch war der Absturz eines Zuges der Wuppertaler Schwebebahn am frühen Morgen des 12. April 1999. Ursache des Unfalls war eine Stahlkralle, die versehentlich nicht abmontiert worden war und den Fahrweg der Schwebebahn versperrt hatte. Fünf Fahrgäste starben, mindestens 37 Fahrgäste erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal verurteilte am 29. September 2000 den bauüberwachenden Ingenieur zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten und einen Schlosser, dem die bahntechnische Aufsicht oblegen hatte, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Bauleiter der beauftragten Firma erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 80,00 DM.
Der Betriebsleiter, der das Sicherheitskonzept des Ausbaues entwickelt hatte, war ebenso wie vier Arbeiter, die in dem unmittelbaren Bereich der Absturzstelle in der Nacht zuvor gearbeitet hatten, freigesprochen worden. Die Strafkammer hatte die Freisprüche der Arbeiter damit begründet, dass nicht habe festgestellt werden können, welcher der Arbeiter als letzter die Unglücksstelle verlassen habe.
Der Bundesgerichtshof hob mit Urteil vom 31. Januar 2002 die Freisprüche gegen die vier Arbeiter auf und verwies die Sache insoweit zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurück. Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung, dass grundsätzlich jeder der vier Arbeiter für den Abbau der Kralle und die Betriebssicherheit der Strecke verantwortlich gewesen sei, jeden von ihnen eine eigene Kontrollpflicht treffen könne. Daraufhin verurteilte die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal einen Arbeiter zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. Gegen drei Arbeiter wurde das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro Geldbuße eingestellt.

Stadt Wuppertal: Korruptionsverfahren
In den 90er Jahren rückten in Wuppertal mehrere Korruptionsverfahren in das Licht der Öffentlichkeit, nachdem sich herausgestellt hatte, dass einige Wuppertaler Firmen bei der Vergabe städtischer Aufträge seit Jahren bevorzugt worden waren und im Gegenzug städtische Mitarbeiter Geld- und Sachgeschenke erhalten hatten. Mehrere Mitarbeiter der Stadt Wuppertal und Wuppertaler Unternehmer wurden zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Im Rahmen des sogenannten "GWG-Skandals" hatten sich dann ab dem Jahr 2003 acht Angeklagte, u.a. ein Unternehmer, ein Architekt, Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Stiftungen und Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Wuppertal (GWG), wegen Untreue, Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung zu verantworten.
Ein Bauunternehmer aus Wuppertal war bei verschiedenen Bauprojekten der GWG zum Zuge gekommen, ohne dass eine ordnungsgemäße Ausschreibung stattgefunden hatte. Als Gegenleistung hatte er insgesamt 2,7 Millionen DM an einen Auftragsvermittler gezahlt. Dieser hatte einen Teil des Betrages als Geld- und Sachleistungen an leitende Mitarbeiter der GWG und an Vorstandsmitglieder der gemeinnützigen Stiftungen, die in die Bauarbeiten eingebunden waren, weitergeleitet.
Die beiden Geschäftsführer der GWG wurden zu Freiheitsstrafen von fünfeinhalb und sechseinhalb, der Auftragsvermittler zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Bauunternehmer erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weitere Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Urteile überwiegend bestätigt (BGH, Urteile vom 29.06.2006 - 5 StR 482 bis 485/05, Beschlüsse vom 29.06.2006 - 5 StR 76 und 77/06).

Oberbürgermeister Dr. Kremendahl
Dr. Hans Kremendahl, von 1996 bis 2004 amtierender Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, hatte sich von Oktober bis Dezember 2002 vor der 6. großen Strafkammer wegen Vorteilsannahme zu verantworten, ein mitangeklagter Bauunternehmer wegen Vorteilsgewährung.
Dem Bauunternehmer war vorgeworfen worden, dass er im Kommunalwahlkampf 1999 an die SPD in Wuppertal 500.000 DM gespendet habe, um sich für künftige Bauvorhaben das Wohlwollen des Oberbürgermeisters zu sichern. Die Beträge waren gestückelt und über mehrere Personen verbucht worden, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Der Bauunternehmer wurde rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.
Der Oberbürgermeister war von dem Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen worden. Nach Überzeugung der 6. großen Strafkammer habe der Oberbürgermeister die tatsächlichen Umstände nicht gekannt und sei davon ausgegangen, dass die Vorschriften des Parteiengesetzes bei der Verbuchung der Spende eingehalten werden. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2004 den Freispruch aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Dortmund verwiesen. Dort wurde der Fall im Jahr 2006 erneut verhandelt. Das Landgericht Dortmund sprach Dr. Kremendahl ebenfalls frei. Die hiergegen eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft blieb vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg.

"Kassandra"
Ein 15-jähriger Junge hatte sich im April 2010 unter anderem wegen versuchten Mordes vor der 3. großen Strafkammer zu verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, am 14.09.2009 die zur Tatzeit 9-järige Kassandra, ein Mädchen aus Velbert-Neviges, mit einem Stein lebensgefährlich verletzt und dann mit Tötungsabsicht in einen Abwasserschaft geworfen zu haben, um die vorausgegangene Körperverletzung zu verdecken.Das Mädchen, dem tatsächlich schwerste Verletzungen zugefügt worden waren, konnte erst am 15.09.2009 nach intensiven Suchmaßnahmen dank des Einsatzes eines Spürhundes gefunden werden, da der Angeklegte, der zur Tatzeit selbst erst 14 Jahre alt war, den Deckel wieder über den Schacht gezogen und mit Geäst bedeckt hatte. Der 15-jährige wurde am 28.04.2010 wegen Körperverletzung und versuchten Mordes zu einer Einheitsjugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Seine hiergegen gerichtete Revision blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof verwarf das Rechtsmittel durch Beschluss vom 12.10.2010 (3 StR 330/10).


 

© Der Präsident des Landgerichts Wuppertal, 2012