Die Landgerichte sind im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Rechtsprechung in Zivilsachen - mit Ausnahme arbeitsgerichtlicher Verfahren - und für Strafsachen zuständig.

Das Landgericht Wuppertal nimmt neben Rechtsprechungs- auch Verwaltungsaufgaben wahr, übt etwa die Dienstaufsicht über Notare und Rechtsberater aus und organisiert die Referendarausbildung.

Die Verteilung der richterlichen Aufgaben erfolgt durch einen Geschäftsverteilungsplan.