InhaltGeschäftsverteilungsplanÜbersicht über die Geschäftsverteilung des Landgerichts Wuppertal
Die Rechtsprechung, die "Dritte Gewalt" neben Gesetzgebung (Legislative) und Verwaltung (Exekutive), wird durch Richterinnen und Richter ausgeübt. Gemäß Artikel 97 des Grundgesetzes sind die Richterinnen und Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Landgerichte sind im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Rechtsprechung in Zivilsachen - mit Ausnahme arbeitsgerichtlicher Verfahren - und für Strafsachen zuständig (§§ 59 folgende Gerichtsverfassungsgesetz). Die Verteilung erfolgt nach einem Geschäftsverteilungsplan, der jeweils für ein Geschäftsjahr von dem Präsidium, einem Selbstverwaltungsorgan der Richterinnen und Richter, beschlossen wird. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Änderungen der Geschäftsverteilung 2012: Beschluss Informationen zu richterlichen Geschäftsverteilungsplänen der Vorjahre erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung des Landgerichts. |
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© Der Präsident des Landgerichts Wuppertal, 2012