Landgericht Wuppertal

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Geschäftsverteilungsplan

Übersicht über die Geschäftsverteilung des Landgerichts Wuppertal

Die Rechtsprechung, die "Dritte Gewalt" neben Gesetzgebung (Legislative) und Verwaltung (Exekutive), wird durch Richterinnen und Richter ausgeübt. Gemäß Artikel 97 des Grundgesetzes sind die Richterinnen und Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Landgerichte sind im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Rechtsprechung in Zivilsachen - mit Ausnahme arbeitsgerichtlicher Verfahren - und für Strafsachen zuständig (§§ 59 folgende Gerichtsverfassungsgesetz). Die Verteilung erfolgt nach einem Geschäftsverteilungsplan, der jeweils für ein Geschäftsjahr von dem Präsidium, einem Selbstverwaltungsorgan der Richterinnen und Richter, beschlossen wird.

Richterlicher Geschäftsverteilungsplanpdf_logo (721 KB) 2012 des Landgerichts Wuppertal nebst Anlagen und Anhang.

 

Änderungen der Geschäftsverteilung 2012:

Beschluss pdf_logo (44 KB) vom 05.01.2012
Beschluss pdf_logo (51 KB) vom 23.01.2012
Beschluss pdf_logo (25 KB) vom 26.01.2012
Beschluss pdf_logo (41 KB) vom 08.02.2012
Beschluss pdf_logo (13 KB) vom 16.02.2012
Beschluss pdf_logo (26 KB) vom 22.02.2012
Beschluss pdf_logo (50 KB) vom 09.03.2012
Beschluss pdf_logo (43 KB) vom 16.03.2012
Beschluss pdf_logo (13 KB) vom 22.03.2012
Beschluss pdf_logo (13 KB) vom 02.04.2012
Beschluss pdf_logo (16 KB) vom 24.04.2012

Informationen zu richterlichen Geschäftsverteilungsplänen der Vorjahre erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung des Landgerichts.


 

© Der Präsident des Landgerichts Wuppertal, 2012