Landgericht Wuppertal

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Zeugeninformation

Zeugen sind ein wichtiges Beweismittel in einem Gerichtsverfahren. Richter und Richterinnen sind bei ihrer Entscheidung darauf angewiesen, dass der Sachverhalt möglichst genau aufgeklärt wird. Da das Gericht das Geschehen selbst nicht erlebt hat, ist es unter anderem auf Zeugen angewiesen.

Um einen unmittelbaren Eindruck von einem Zeugen zu erhalten, ist es erforderlich, dass ein Zeuge vor Gericht erscheint. Es ist daher grundsätzlich nicht möglich, eine schriftliche Aussage zu machen. Die staatsbürgerliche Pflicht, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, geht deshalb in der Regel anderen Aufgaben, etwa beruflichen Terminen, vor.

Können Sie aus schwerwiegenden Gründen, etwa wegen einer Erkrankung oder eines bereits fest gebuchten Urlaubs, nicht zu dem festgesetzten Gerichtstermin kommen, müssen Sie möglichst schnell das Gericht – unter Angabe des Aktenzeichens - informieren und entsprechende Nachweise vorlegen. Sie können dann von der Pflicht zum Erscheinen entbunden werden.

Sollten Sie als Zeuge unentschuldigt nicht erscheinen, können Ihnen die durch Ihr Fernbleiben verursachten Kosten auferlegt werden. Außerdem kann ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt werden.

Zeugen, die durch einen Prozess emotional oder psychisch besonders belastet sind, z. B. Tatopfer, Kinder oder Jugendliche, können am Terminstag durch die Sozialpädagogin Spieckermann unterstützt werden. Die Zeugen können sich in einem freundlich eingerichteten Zimmer aufhalten. Die Zeugenbetreuerin steht den Zeugen zur Seite und begleitet diese auf Wusch zum Sitzungssaal. Für Kinder ist eine Spielecke vorhanden.

Wenn Sie die Zeugenbetreuung nutzen möchten, zögern Sie nicht und wenden Sie sich bitte - möglichst werktags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr - an Frau Spieckermann, Telefon 0202 498-4170 oder 0171 9713905.


 

© Der Präsident des Landgerichts Wuppertal, 2012