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Legalisationen und Apostillen

Deutsche öffentliche Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, bedürfen der Anerkennung durch Erteilung einer „Legalisation“ oder „Apostille“. Darunter versteht man die Echtheitsbestätigung von Siegel und Unterschrift dieser Urkunden. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine „Legalisation“ oder – in bestimmten Fällen – durch eine sogenannte „Apostille“ bestätigt. Legalisationen und Apostillen sind lediglich verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden. Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche ausländischen Dokumente sowie private Dokumente nicht amtlich beglaubigt werden können.

Die Präsidentin des Landgerichts Wuppertal erteilt Auslandbeglaubigungen in folgenden Fällen:

  • Urkunden von Notaren des hiesigen Gerichtsbezirks Wuppertal (zum Gerichtsbezirk zählen die Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Mettmann, Remscheid, Solingen, Velbert, Wülfrath und Wuppertal) 

  • Gerichtsurkunden (zum Beispiel Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge und so weiter) aus dem hiesigen Gerichtsbezirk Wuppertal. Diese müssen zuerst durch den Direktor beziehungsweise die Direktorin der jeweiligen ausstellenden Behörde vorbeglaubigt werden. Scheidungsurteile/-beschlüsse müssen zusätzlich mit einem Rechtskraftvermerk versehen sein. 

  • Übersetzungsarbeiten von Übersetzern/-innen, die beim Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigt sind und zum Landgerichtsbezirk Wuppertal gehören – (zu finden unter www.justiz-dolmetscher.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab)

Wichtig:

- Es können nur Originalunterschriften beglaubigt werden.

- Werden elektronisch erstelle Handelsregisterauszüge zur Beglaubigung vorgelegt, müssen diese mit dem Dienststempel und der Originalunterschrift des Urkundsbeamten des Registergerichts sowie der Vorbeglaubigung des Direktors des Amtsgerichts versehen sein.

► Apostillen/Legalisationen sind gebührenpflichtig! Die Gebühren betragen seit dem 16.02.2019 gemäß Nummer 1310 des Kostenverzeichnisses zu § 4 JVKostG für jedes zu beglaubigende Dokument 25,00 EURO.

► Die Bearbeitungszeit der Apostillen/Legalisationen kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Ansprechpartner für Auslandsbeglaubigungen:
Vorzimmer der Präsidentin, Eiland 1, 42103 Wuppertal (0202 498 1001 oder 0202 498 1002). Hier finden Sie ein Formular für die schriftliche Beantragung.

Bitte beachten Sie, dass sich die Verwaltung des Landgerichts nicht im Landgerichtsgebäude, sondern im gegenüberliegenden Justizzentrum befindet.

Ergänzend möchten wir Sie noch auf folgendes aufmerksam machen:

Die Bezirksregierung Düsseldorf externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ist zuständig in Auslandsbeglaubigungsangelegenheiten (Apostille oder Legalisation), wenn die Urkunden (zum Beispiel Personenstandurkunden, wie Geburts-, Heirats- oder Einbürgerungsurkunden, Zeugnisse, Meldebescheinigungen) durch die Städte und Gemeinden (zum Beispiel: Einwohnermeldeamt der Stadt Wuppertal) ausgestellt worden sind. Diese können nicht durch die Landgerichtspräsidentin beglaubigt werden.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtiges Amtes externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab sowie des Bundesverwaltungsamts in Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.