InhaltLegalisationen und ApostillenWas ist damit gemeint? Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine „Legalisation“ oder durch eine „Apostille“ bestätigt. Legalisationen und Apostillen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen. Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
Auslandsbeglaubigungen (Legalisationen und Apostillen) werden erteilt bei:- Urkunden von den Notaren des hiesigen Gerichtsbezirks Wuppertal - Übersetzungsarbeiten von Übersetzern, die beim Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigt sind - Gerichtsurkunden (Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge usw.) aus dem hiesigen Gerichtsbezirk Wuppertal. Diese müssen zuerst durch den Direktor bzw. die Direktorin der jeweiligen ausstellenden Behörde vorbeglaubigt werden.
Sprechzeiten für Auslandsbeglaubigungen (Legalisationen und Apostillen):Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer A 158, Vorzimmer des Präsidenten (Amtsgerichtsgebäude/Altbau) Telefon: 0202 498-1001 oder 0202 498-1002 Hinweise: Die Bearbeitungszeit der Apostillen/Legalisationen kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Ergänzend möchten wir Sie noch auf folgendes aufmerksam machen:Die Bezirksregierung Düsseldorf |
Zusätzliche Informationen |
© Der Präsident des Landgerichts Wuppertal, 2012