Landgericht Wuppertal

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Legalisationen und Apostillen

Was ist damit gemeint?

Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine „Legalisation“  oder durch eine „Apostille“ bestätigt. Legalisationen und Apostillen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen.

Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes externer Link, öffnet neues Browserfenster.

 

Auslandsbeglaubigungen (Legalisationen und Apostillen) werden erteilt bei:

- Urkunden von den Notaren des hiesigen Gerichtsbezirks Wuppertal

- Übersetzungsarbeiten von Übersetzern, die beim Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigt sind

- Gerichtsurkunden (Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge usw.) aus dem hiesigen Gerichtsbezirk Wuppertal. Diese müssen zuerst durch den Direktor bzw. die Direktorin der jeweiligen ausstellenden Behörde vorbeglaubigt werden.

 

Sprechzeiten für Auslandsbeglaubigungen (Legalisationen und Apostillen):

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer A 158, Vorzimmer des Präsidenten (Amtsgerichtsgebäude/Altbau)

Telefon: 0202 498-1001 oder 0202 498-1002

Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass sich die Verwaltung des Landgerichts nicht im Landgerichtsgebäude, sondern im gegenüberliegenden Justizzentrum befindet.

Die Bearbeitungszeit der Apostillen/Legalisationen kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Apostillen/Legalisationen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert der Urkunden.

 

Ergänzend möchten wir Sie noch auf folgendes aufmerksam machen:

Die Bezirksregierung Düsseldorf externer Link, öffnet neues Browserfenster ist zuständig in Auslandsbeglaubigungsangelegenheiten (Apostille oder Legalisation), wenn die Urkunden / Papiere / Schreiben / Bescheinigungen / Geburts-, Heirats- oder Einbürgerungsurkunden usw. durch die Städte und Gemeinden (z. B. Stadt Wuppertal - Einwohnermeldeamt - ) ausgestellt worden sind. Diese können nicht durch den Landgerichtspräsidenten beglaubigt werden.


 

© Der Präsident des Landgerichts Wuppertal, 2012