Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer werden im Auftrage der Staatsanwaltschaften und Gerichte tätig. Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer sind ausgebildete Diplom Sozialarbeiterinnen beziehungsweise Diplom Sozialarbeiter oder Diplom Sozialpädagoginnen beziehungsweise Diplom Sozialpädagogen, welche ihr Berufsanerkennungsjahr in der Regel bei der Justiz bis zur staatlichen Anerkennung absolviert haben. Je nach Auftrag erstellen sie Gerichtshilfe- und Opferberichte. Hierbei ermitteln sie die jeweilige Situation des Täters und des Opfers.
Die Gerichtshilfe bietet den Parteien bei Bedarf einen Täter-Opfer-Ausgleich an und überwacht die Erfüllung der Vereinbarungen. Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer werden weiter tätig in Bewährungsverfahren (ohne Bewährungsaufsicht), um zu ermitteln, warum Auflagen und Weisungen nicht eingehalten werden. Sie vermitteln im Einzelfall gemeinnützige Arbeit (Auflage) oder freie Arbeit (Geldstrafe).
Die Gerichtshilfe wird in Gnadenverfahren hinzugezogen.