Führungsaufsicht kann bei bestimmten Straftaten durch das Gericht angeordnet werden oder tritt grundsätzlich nach Vollverbüßung einer Jugendstrafe beziehungsweise Freiheitsstrafe von zwei Jahren ein. Die Führungsaufsichtsstelle überwacht mit Hilfe von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern die Lebensführung der Unterstellten, die unter Führungsaufsicht stehen und überwacht die erteilten Weisungen.