Landgericht Wuppertal

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Dienststelle Mettmann

Unsere Dienststelle in Mettmann befindet sich direkt im Stadtkern. Wir befinden uns in einer eigens von der Justiz angemieteten Dienststelle in einem Wohn- und Geschäftshaus und somit außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes. Für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter der Bewährungshilfe steht ein Dienstzimmer zur Verfügung. Zur Zeit sind in der Dienststelle zwei männliche und vier weibliche Kräfte als hauptberufliche Bewährungshelfer beschäftigt. Diese sind alle staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen. Des Weiteren sind zwei weibliche Justizbeschäftigte als Teilzeitkräfte in der Kanzlei beschäftigt.

Zuständigkeitsbereich der Bewährungshilfe Mettmann:
Wir sind für zwei Gerichtsbezirke zuständig – Amtsgericht Mettmann und Amtsgericht Velbert.

Betreut werden somit Probanden aus den folgenden Städten: Mettmann, Velbert, Wülfrath, Heiligenhaus, Erkrath und Haan. Aufgrund der vielen  Einsatzorte, bedürfen wir einer besonders weitläufigen Vernetzung mit den verschiedensten Einrichtungen und Institutionen. Zudem erbringen wir angesichts der ländlichen Struktur unseres Bezirkes mehr aufsuchende Sozialarbeit als üblich.

Für die Probanden bedeutet das, dass das Erreichen der Dienststelle oftmals mit einem hohen zeitlichen und auch finanziellen Aufwand verbunden ist. Regelmäßige Fahrkosten können zur Belastung werden, weil die Mehrzahl unserer Probanden auf finanzielle Unterstützung seitens des Staates angewiesen sind, um ihren normalen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Um den Probanden also die langen Anfahrtswege zu ersparen, bieten wir regelmäßige Außensprechstunden in den einzelnen Städten an.

 

Barbara Breithaupt
Sprechzeiten:
Montag von 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 – 18.30 Uhr
Telefon: 02104 1438-13

Christiane Holler
Sprechzeiten:
Mittwoch von 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 – 18.30 Uhr
Telefon: 02104 1438-16

Petra Jung
Sprechzeiten:
Montag von 14.00 – 18.30 Uhr
Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr
Telefon: 02104 1438-18

Norbert Kirberg
Sprechzeiten:
Dienstag von 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 – 18.30 Uhr
Telefon: 02104 1438-15

Thomas Kuptz
Sprechzeiten:
Montag von 14.00 – 18.30 Uhr
Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr
Telefon: 02104 1438-11

Emine Öztürk
Sprechzeiten:
Montag von 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 – 18.30 Uhr
Telefon: 02104 1438-17


Die gesetzlichen Grundlagen der Bewährungshilfe und ihre Aufgaben und Ziele: Wichtigstes Ziel bei der Strafaussetzung zur Bewährung ist die Resozialisierung der Probanden. Zur Erreichung dieser Zielsetzung dienen sozialpädagogische Maßnahmen. Diese umfassen die Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung vorhandener oder auftretender psychosozialer Schwierigkeiten, sowie die Vermeidung von Notlagen und die Sicherung der existentiellen Lebensgrundlage.

Parallel zu der Hilfsfunktion ist die Kontrollfunktion der Bewährungshilfe ein wichtiger Bestandteil dieses Arbeitsfeldes. Gemeint ist damit, dass die Bewährungshilfe im Einvernehmen mit dem aufsichtsführenden Gericht die Einhaltung von Auflagen und Weisungen kontrolliert und grobe Verstöße dem Gericht mitgeteilt.

Das Klientel der Bewährungshilfe:

Zurzeit werden von der Bewährungshilfe Mettmann cirka 400 Männer und Frauen betreut, was eine durchschnittliche Fallbelastung von 65 bis 70 Probanden pro Bewährungshelferin bzw. Bewährungshelfer ausmacht. Die Anzahl der männlichen Probanden, die der Aufsicht einer Bewährungshilfe unterstellt sind, überwiegt deutlich.

Des Weiteren ergibt bei einer geschlechtsspezifischen Aufteilung, dass Frauen mit Körperverletzung und anderen Gewaltdelikten äußerst selten strafrechtlich auffallen. Eine weitere Besonderheit ist der hohe Anteil der drogenabhängigen Probanden.

Darüber hinaus sind andere Merkmale, wie unzureichende schulische und berufliche Bildung, desolate Wohn-, Familien- und wirtschaftliche Verhältnisse, einhergehend mit häufiger Ver- und Überschuldung, bei den Probanden anzutreffen.

Seit über 50 Jahren verzeichnet die Bewährungshilfe eine Erfolgsquote von über 70 Prozent, trotz der sich immer weiter verschlechternden Rahmenbedingungen.

Die Darstellung der sozialen Arbeit in der Bewährungshilfe:

Die methodische Vorgehensweise gleicht in der Regel der Einzelfallhilfe.

Zunächst werden die persönlichen Schwierigkeiten und Differenzen des einzelnen Probanden herausgearbeitet. Es wird versucht, gemeinsam realistische Ziele zu erarbeiten, um individuelle Veränderungen zu erreichen. Aufgrund der Individualität aller Straffälligen gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Proband und seinem zuständigen Bewährungshelfer oft sehr unterschiedlich. Jeder Proband bringt seine eigene Lebensgeschichte, Charakterzüge und Problemlagen mit sich. Somit gilt es die gegenwärtige Lebenssituation zu beobachten und zu deuten, die vorhandenen Ressourcen herauszukristallisieren, um genau dort anzusetzen.  Dies kann sich um Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche handeln, bis hin zur  Vermittlung in eine Therapieeinrichtung.

Gespräche mit Familienmitgliedern oder Lebenspartnern gehören zur alltäglichen Arbeit, da diese meist einen erheblichen Einfluss auf die Lebensgestaltung und die Befindlichkeit des Einzelnen haben. Das Besprechen von Angeboten zur Freizeitgestaltung ist bei einem Großteil der Probanden ebenfalls notwenig.

Um eine individuelle Hilfestellung zu gewährleisten, wird mit zusätzlichen Fachkräften und Institutionen zusammengearbeitet.

Hierzu gehören unter anderem:
Drogenberatungsstellen
- Therapieeinrichtungen
- Arbeitsämter
- Jugendämter
- Arbeitsagentur
- Justizvollzugsanstalten
und viele mehr.

Hauptziel der Zusammenarbeit mit dem Probanden ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Kontakt:
Sie erreichen uns wie folgt:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 19.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09.00 Uhr – 15.30 Uhr
Telefonzentrale: 02104 1438-0
Fax: 02104 1438-21


 

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