In Zivilsachen, bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, entscheiden die Landgerichte erstinstanzlich grundsätzlich über Klagen, deren Streitwert 5.000 Euro überschreitet. Amtshaftungsklagen sind unabhängig vom Streitwert vor den Landgerichten zu erheben. Ferner entscheiden die Landgerichte in zweiter Instanz über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt.

Für besondere Rechtsgebiete existieren bei dem Landgericht Wuppertal spezielle Kammern. Die Kammern für Handelssachen entscheiden bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, bei Auseinandersetzungen aus Rechtsverhältnissen einer Handelsgesellschaft sowie bei Marken- und Wettbewerbsstreitigkeiten. Die Beschwerdekammern erledigen u.a. Beschwerden in Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Grundbuch-, Betreuungs-, Pflege- und Erbschaftssachen.

Die Zivilkammern entscheiden in der Besetzung mit einem oder drei Richtern, die Kammern für Handelssachen in der Besetzung mit einem Vorsitzenden Richter und zwei Kaufleuten als ehrenamtliche Richter (Handelsrichter). Bei dem Landgericht Wuppertal bestehen 11 Zivilkammern und 5 Kammern für Handelssachen.

Vor dem Landgericht müssen sich die Parteien grundsätzlich durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Bedürftigen kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Beträgt der Streitwert 5.000 Euro oder weniger, sind die Amtsgerichte zuständig. Unabhängig vom Streitwert sind die Amtsgerichte u.a. für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum erstinstanzlich zuständig.